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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und Waren entstehen, insbesondere bei kundenspezifischen Textilien mit Druck, Stickerei oder Aufnähern, beim Abschluss von Kaufverträgen sowie bei der Durchführung von Aufträgen zwischen dem Anbieter und den Vertragsparteien.

Anbieter

Firmenname: KONTUR, s.r.o.
Sitz: Konečná 2, 951 12 Ivanka pri Nitre, Slowakische Republik
Eingetragen im Register: Bezirksgericht Nitra, Abteilung Sro, Einlage Nr. 26189/N
Identifikationsnummer (IČO): 45 415 986
Steuer-ID (DIČ): 2022999638
Umsatzsteuer-ID (IČ DPH): SK2022999638
Kontakt: kontur@kontur-textile.eu

1. Vertragsparteien und Definition des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Absenden der Bestellung mit diesen AGB vertraut zu machen. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Inhalt dieser AGB gelesen und vollständig akzeptiert hat. Die AGB werden gemäß § 273 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, auf der Website des Anbieters veröffentlicht.

Einteilung der Kunden

a) Unternehmer

Eine juristische Person oder eine natürliche Person – Unternehmer (Gewerbetreibender), einschließlich ausländischer Unternehmen (insbesondere aus der Slowakischen Republik, Deutschland und Österreich), die den Vertrag im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit abschließen.

b) Öffentlicher Sektor

Die Slowakische Republik, staatliche Behörden, Gebietskörperschaften oder andere öffentliche Auftraggeber gemäß dem Gesetz Nr. 343/2015 Slg. über die öffentliche Beschaffung.

c) Verbraucher

Eine natürliche Person, die beim Abschluss und bei der Erfüllung eines Verbrauchervertrags nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder beruflichen Tätigkeit handelt, gemäß dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze.

1.1. Bestellung und Zustandekommen des Vertrags

Jede beim Anbieter eingegangene Bestellung gilt als Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande, in der Regel in elektronischer Form per E-Mail. Erst mit diesem Zeitpunkt entsteht zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis. Eine bloße Anfrage des Kunden oder die Zusendung eines Angebots durch den Anbieter gelten nicht als Vertragsabschluss.

1.2. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik.

a) Verbraucherbeziehungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher richten sich insbesondere nach:

  • dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch,

  • dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz,

  • sowie weiteren allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.

b) Unternehmer und öffentlicher Sektor

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und einem Kunden, der kein Verbraucher ist, richten sich insbesondere nach dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch.

Bei öffentlichen Vergabeverfahren gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 343/2015 Slg. über die öffentliche Beschaffung.

c) Internationale Geschäftsbeziehungen

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen unterliegt das Rechtsverhältnis ausschließlich dem Recht der Slowakischen Republik.

Für die Beilegung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, das sich am Sitz des Anbieters in der Slowakischen Republik befindet.

1.3. Maßanfertigung und Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Waren, die nach individuellen Anforderungen hergestellt werden, kein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen möglich ist.

Dies betrifft insbesondere:

  • Textilien mit individuellem Druck,

  • Stickereien,

  • Sublimationsdruck,

  • oder andere personalisierte Änderungen.

Diese Einschränkung ergibt sich aus § 19 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz.

 

2. Bestellprozess und technische Bedingungen

2.1. Anfrage und Unterlagen zur Bestellung

Der Kunde kann den Anbieter per E-Mail oder persönlich mit der Anfrage zur Erstellung eines Angebots kontaktieren.

Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Bestellung sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:

a) Rechnungsdaten:
Firmenname / Vor- und Nachname, Unternehmens-ID (IČO), Steuer-ID (DIČ), Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden), Sitz oder Adresse.

b) Kontaktdaten:
Name der Kontaktperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lieferadresse.

c) Grafische Unterlagen:
Der Kunde stellt die Unterlagen für den Druck oder die Stickerei in elektronischer Form zur Verfügung.

Empfohlene Formate sind .ai, .pdf, .eps sowie gegebenenfalls Rasterdateien mit einer Qualität von mindestens 300 dpi und einem Maßstab von 1:1. Die bereitgestellten Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden und werden vom Anbieter ausschließlich zur Durchführung der Bestellung verwendet. Falls die Unterlagen die technischen Anforderungen nicht erfüllen, kann der Anbieter neue Unterlagen anfordern oder eine professionelle Bearbeitung sicherstellen (z. B. Nachzeichnen oder Vektorisierung). Solche grafischen Arbeiten sind kostenpflichtig und werden erst nach Zustimmung des Kunden zum Preis durchgeführt.

d) Bestellspezifikation:
Gewünschter Typ, Marke und Farbe der Textilien, genaue Stückzahlen nach Größen und Farben, Vorschau der Platzierung der Grafik, Anforderungen an Branding, Etiketten oder Schneiderarbeiten, Verpackungsart, gewünschter Liefertermin sowie Art der Abholung oder des Transports.

e) Farbdarstellung:
Die in elektronischen Vorschauen dargestellten Farben können leicht vom tatsächlichen Produkt abweichen. Aus diesem Grund empfiehlt der Anbieter, vorab ein Mustertextil zu bestellen. Der Anbieter haftet nicht für geringfügige Farbabweichungen der Textilien, die durch den Hersteller oder unterschiedliche Produktionschargen verursacht werden.

Wenn der Kunde einen exakten Farbton des Drucks verlangt, ist er verpflichtet, die Farbe gemäß dem Farbsystem Pantone Solid Coated anzugeben.Falls kein Pantone-Farbton angegeben wird, wählt der Anbieter den visuell nächstgelegenen Farbton aus.

2.2. Technische Toleranzen

Falls der Kunde keine genaue Positionierung der Grafik in Millimetern vorgibt, platziert der Anbieter das Design nach seinem fachlichen Ermessen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Herstellung und Verarbeitung von Textilien natürliche Abweichungen entstehen können, die durch Materialeigenschaften, Einlaufen, Wärmebehandlung, Drucktechnik, Stickerei oder den Herstellungsprozess verursacht werden. Diese Abweichungen sind ein üblicher Bestandteil der Textilproduktion und gelten nicht als Mangel der Ware. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Produktion eine technologische Abweichung bei der Positionierung von Druck oder Stickerei in einem angemessenen Umfang entstehen kann.

Eine Abweichung von bis zu 2 cm (abhängig von der Art des Textils, der Technologie und dem Charakter der Bestellung) gilt nicht als Produktmangel und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

2.3. Druck- und Produktionsvorbereitung

Die Druckvorbereitung und Herstellung technischer Unterlagen (Herstellung von Sieben, Belichtungsfilmen, Einrichtung der Druckmaschinen, Erstellung von Stickprogrammen) sind kostenpflichtige Dienstleistungen. Bei einer wiederholten Bestellung desselben Motivs in gleicher Größe wird die Gebühr für die Herstellung von Belichtungsfilmen in der Regel nicht erneut berechnet. Die Gebühr für die Produktionsvorbereitung und die Einrichtung der Technologie bleibt gemäß der aktuellen Preisliste bestehen.

2.4. Geistiges Eigentum und technologische Daten

Die vom Kunden bereitgestellten grafischen Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden.

Falls der Anbieter technologische oder grafische Unterlagen erstellt (z. B. Vektorisierung oder ein Stickprogramm), bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller mit ihrer Erstellung verbundenen Kosten Eigentum des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden zu übergeben.

 

2.5. Verantwortung für bereitgestellte Unterlagen

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass alle zur Verarbeitung übermittelten grafischen Unterlagen, Logos oder Texte in seinem Eigentum stehen oder dass er über die erforderliche Zustimmung zu deren kommerzieller Nutzung verfügt. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch berechtigt, die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Unterlagen hinsichtlich Urheberrechten oder Markenrechten zu überprüfen. Sollten Dritte gegenüber dem Anbieter Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Kunde:

  • den Anbieter bei der Lösung des Streitfalls zu unterstützen,

  • sämtliche finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen, die aus einer Rechtsverletzung entstehen (Strafen, Schadensersatz),

  • dem Anbieter alle nachweislich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der rechtlichen Verteidigung zu ersetzen.

2.6. Angebot und Zustandekommen des Vertrags

Wenn die Anfrage alle erforderlichen Angaben enthält, erstellt der Anbieter ein Angebot und übermittelt dieses dem Kunden (einschließlich Preis, technischer Spezifikation und Gültigkeitsdauer). Der Vertrag kommt erst durch die Zustimmung des Kunden zum Angebot und die anschließende Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande. Als verbindlich gelten alle bestätigten grafischen Vorschauen, technischen Parameter, Stückzahlen und Spezifikationen.

2.7. Absenden der Bestellung

Mit dem Absenden der Bestellung oder der Bestätigung des Angebots erklärt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

2.8. Verarbeitung eigener Textilien

Wenn der Kunde eigene Textilien bereitstellt, ist er verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu sortieren und zu kennzeichnen. Falls die Textilien nicht übersichtlich vorbereitet sind, kann der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Bei der Verarbeitung eigener Textilien, die der Anbieter üblicherweise in seinem Sortiment führt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,20 EUR zzgl. MwSt. pro Stück berechnet.

Der Anbieter haftet nicht für Beschädigungen eigener Kundentextilien, die infolge einer unvorhersehbaren technologischen Reaktion des Materials entstehen. Der Anbieter empfiehlt daher, eine Reserve von mindestens 1–2 % zusätzlichen Stückzahlen bereitzustellen.

 

3. Korrektur und Freigabe der Produktion

3.1. Grafische Korrektur

Die grafische Korrektur stellt eine visuelle Vorschau der endgültigen Ausführung der Bestellung dar, insbesondere des Drucks, der Stickerei, der Sublimation oder einer anderen Form der Applikation auf Textilien. Die Korrektur enthält insbesondere die Platzierung des Motivs, die Abmessungen, die Farbdarstellung, die Produktionstechnologie sowie eine Vorschau der endgültigen Verarbeitung. Die Korrektur wird vom Anbieter auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen erstellt, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

3.2. Frist für die Zusendung der Korrektur

Wenn die Korrektur vom Anbieter erstellt wird, sendet dieser sie dem Kunden in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Bestätigung der Bestellung oder nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen zur Freigabe zu. Diese Frist ist Richtwert und kann sich je nach Umfang der Bestellung oder aktueller Auslastung der Produktion ändern.

3.3. Freigabe der Korrektur

Der Kunde ist verpflichtet, die zugesandte Korrektur zu prüfen und sich dazu unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Arbeitstag nach Erhalt, zu äußern. Mit der Freigabe der Korrektur übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Texte, Grafiken und Platzierungen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die vom Kunden in der Korrektur, Visualisierung oder Musterfreigabe bestätigt wurden. Die Produktion darf erst nach ausdrücklicher Freigabe der Korrektur durch den Kunden beginnen, in der Regel per E-Mail.

Wenn sich der Kunde innerhalb der genannten Frist nicht äußert, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer der Verzögerung seitens des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für dadurch entstehende Verzögerungen bei Produktion oder Lieferung.

3.4. Wiederholte Anpassungen der Korrektur

Wenn der Kunde Anmerkungen zur Korrektur hat, erstellt der Anbieter eine überarbeitete Version. Bei wiederholten Änderungen oder umfangreichen Anpassungen durch den Kunden (in der Regel mehr als zwei Korrekturrunden) kann es zu einer Verlängerung der Lieferfrist, einer Änderung des Produktionsplans oder zur zusätzlichen Berechnung von Grafik- und Vorbereitungskosten kommen. Der neue Liefertermin wird individuell vereinbart.

3.5. Physisches Produktmuster

Nach Vereinbarung kann der Anbieter vor Beginn der Serienproduktion ein physisches Muster des Produkts erstellen. Das Muster kann per Kurier versendet, persönlich übergeben oder anhand einer per E-Mail zugesandten Foto- oder Videoaufnahme freigegeben werden. Die Erstellung eines Musters ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Der Preis wird dem Kunden vorab mitgeteilt.

3.6. Freigabe des Musters

Wenn dem Kunden ein physisches Muster zugesandt wird, ist er verpflichtet, sich dazu spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt zu äußern.

Wenn die Freigabe anhand eines Fotos oder Videos erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, das Muster spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen zu bestätigen oder zu kommentieren.

Wenn der Kunde diese Fristen nicht einhält, entfällt der ursprünglich vereinbarte Liefertermin und der Anbieter ist berechtigt, die Produktion in den nächstmöglichen freien Produktionstermin einzuplanen.

3.7. Änderungen nach der Freigabe

Jegliche Änderungen, die nach der Freigabe der Korrektur oder des Musters verlangt werden, gelten als neue Anforderungen.

Solche Änderungen können zu einer Verschiebung des Liefertermins, einer erneuten Druck- oder Produktionsvorbereitung, der Notwendigkeit zur Herstellung neuer Siebe, Filme oder Stickprogramme sowie zur Entstehung zusätzlicher Kosten führen. Die Änderung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter verbindlich.

 

4. Lieferung der Ware und Lieferfristen

4.1. Beginn der Lieferfrist

Die Lieferfrist wird als Richtwert im Angebot oder bei der Bestätigung der Bestellung angegeben. Die Standardlieferfrist beträgt in der Regel 14 Kalendertage, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Liefertermin hängt von der Verfügbarkeit der Textilien, dem technischen Aufwand, dem Umfang der Bestellung, der Freigabe der Korrekturen sowie der aktuellen Produktionskapazität ab.

Die Lieferfrist beginnt am ersten Arbeitstag nach Erfüllung aller folgenden Bedingungen:

  • Bestätigung der Bestellung,

  • Freigabe der grafischen Korrektur,

  • Erhalt aller erforderlichen Unterlagen,

  • Eingang der Vorauszahlung (falls eine solche ausgestellt wurde) auf dem Konto des Anbieters.

Wenn eine dieser Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt wird, verlängert sich die Lieferfrist automatisch.

4.2. Verlängerung der Lieferfrist

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, wenn Materialien bei Lieferanten nicht verfügbar sind, Transportunternehmen verspätet liefern, technische Komplikationen auftreten, höhere Gewalt vorliegt oder andere Umstände eintreten, die der Anbieter objektiv nicht beeinflussen kann. Der Kunde wird über diese Umstände unverzüglich informiert.

 

4.3. Erfüllung der Lieferung

Die Lieferfrist gilt als eingehalten mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer oder mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde über die Bereitschaft der Ware zur persönlichen Abholung informiert wird. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Transportdienstleister oder durch Zollverfahren verursacht werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Bestellung auch in Teillieferungen auszuführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für lokale Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren im Bestimmungsland der Lieferung.

4.4. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Produktion oder Lieferung beeinflussen können:

  • verspätete Bereitstellung von Unterlagen,

  • Änderung der Grafik,

  • Änderung der Lieferadresse,

  • logistische Hindernisse.

4.5. Übernahme der Ware

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übernahme der Ware die Unversehrtheit der Verpackung, die Anzahl der Pakete sowie sichtbare Beschädigungen zu überprüfen. Bei einer beschädigten Sendung wird empfohlen, gemeinsam mit dem Transportdienstleister ein Schadensprotokoll aufzunehmen oder den Schaden unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Der Kunde bestätigt die Übernahme der Ware durch die Unterzeichnung des Lieferscheins.

Wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung übernimmt, ist der Anbieter berechtigt, Lagerkosten in Höhe von bis zu 3 EUR pro Tag der Lagerung zu berechnen.

4.6. Fälle, in denen die Lieferfrist nicht gilt

Die Lieferfrist verliert ihre Verbindlichkeit, wenn der Kunde:

  • die Anzahlungsrechnung nicht bezahlt,

  • die Korrektur bzw. das Muster nicht innerhalb der vorgesehenen Frist freigibt,

  • erforderliche Unterlagen nicht bereitstellt,

  • oder die notwendige Mitwirkung nicht leistet.

Eine neue Lieferfrist beginnt erst nach Beseitigung des jeweiligen Hindernisses zu laufen.

4.7. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die durch ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und nicht abwendbares Hindernis gemäß § 374 des Handelsgesetzbuches verursacht werden.

 

5. Preis- und Zahlungsbedingungen

5.1. Preis der Bestellung

Der Preis für die Lieferung der Ware und die Erbringung von Dienstleistungen wird individuell auf Grundlage eines Angebots festgelegt, das der Anbieter für den Kunden entsprechend dessen Anfrage und Spezifikation erstellt. Der Preis wird mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden verbindlich, wodurch der Vertrag zustande kommt. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Die MwSt. wird gemäß dem geltenden Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer berechnet. Der Kunde trägt die Verantwortung für lokale Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren im Bestimmungsland der Lieferung.

5.2. Nicht im Preis enthaltene Leistungen

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, kann der Preis insbesondere folgende Leistungen nicht enthalten:

  • zusätzliche Grafikarbeiten,

  • Vektorisierung oder Bearbeitung von Unterlagen,

  • Herstellung neuer Siebe, Filme oder Stickprogramme,

  • Expressproduktion,

  • Sonderverpackungen,

  • Zusammenlegen oder individuelle Verpackung der Ware,

  • zusätzliche Transportkosten,

  • Änderungen der Bestellung nach Freigabe der Produktion.

Diese Kosten können nach vorheriger Information des Kunden separat berechnet werden.

5.3. Mehrwertsteuer und Lieferungen ins Ausland

a) Lieferung innerhalb der Slowakischen Republik

Bei Lieferung von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Slowakischen Republik wird auf den Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Falls auf die Leistung das Verfahren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gemäß § 69 des Mehrwertsteuergesetzes Anwendung findet, stellt der Anbieter eine Rechnung ohne MwSt. aus und die Steuerpflicht geht auf den Kunden über.

b) Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten

Bei Lieferungen an einen Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registriert ist, kann die Lieferung gemäß § 43 des Mehrwertsteuergesetzes von der Steuer befreit sein. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-ID anzugeben und trägt die Verantwortung für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten in seinem Land.

c) Lieferungen außerhalb der EU

Bei Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union kann die Lieferung gemäß § 47 des Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit sein.

5.4. Zahlungsweise

Der Preis wird per Banküberweisung auf Grundlage einer vom Anbieter ausgestellten Vorauszahlungsrechnung oder ordentlichen Rechnung bezahlt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem die finanziellen Mittel auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben werden.

 

 

5.5. Vorauszahlungen

Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn der Produktion eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei Neukunden wird grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Bestellwertes vor Produktionsbeginn verlangt. Bei langfristiger oder wiederholter Zusammenarbeit kann der Anbieter individuell eine niedrigere Vorauszahlung oder eine Zahlung auf Rechnung mit Zahlungsfrist ermöglichen. Auf eine solche Ausnahme besteht für den Kunden kein Rechtsanspruch.

5.6. Fälligkeit der Rechnungen

Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb der auf dem Steuerbeleg angegebenen Frist ab dem Ausstellungsdatum zahlbar.

5.7. Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Betrags pro Verzugstag zu berechnen. Dies berührt nicht den Anspruch auf Schadensersatz sowie weitere Rechte des Anbieters. Bei einer unbezahlten Forderung kann der Anbieter die Forderungseinziehung an einen Dritten übertragen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

5.8. Eigentumsvorbehalt

Gemäß § 445 des Handelsgesetzbuches bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Bestellpreises, der Transportkosten sowie aller damit verbundenen Forderungen Eigentum des Anbieters.

5.9. Aussetzung der Produktion oder Rücktritt vom Vertrag

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer beliebigen Verpflichtung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt:

  • die Produktion auszusetzen,

  • die Lieferung der Ware zurückzuhalten,

  • weitere Bestellungen abzulehnen,

  • oder vom Vertrag zurückzutreten.

Ein solches Vorgehen gilt nicht als Vertragsverletzung seitens des Anbieters.

 

6. Produktionsverluste und deren Toleranz

Während der Produktion kann es aus technologischen Gründen (Kalibrierung der Maschinen, Farbabstimmung, Fadenbruch usw.) zu einer Beschädigung eines Teils der Textilien kommen. Diese Beschädigung gilt als üblicher Bestandteil des Produktionsprozesses, der auch bei Einhaltung der Standards fachgerechter Sorgfalt auftreten kann. Dem Kunden entsteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern die Beschädigung innerhalb der festgelegten Toleranz liegt und nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters verursacht wurde.

a) Bestellungen bis 50 Stück

Die zulässige Toleranz beträgt bis zu 3 Stück. Um diese Stückzahl wird die Gesamtmenge der gelieferten Ware entsprechend reduziert.

b) Bestellungen über 50 Stück

Die zulässige Toleranz beträgt bis zu 2 % der Gesamtmenge der Bestellung, mindestens jedoch 3 Stück.

Überschreitet die Anzahl der beschädigten Stücke diese Grenze, ersetzt der Anbieter den nachgewiesenen Einkaufspreis nur für die Stücke, die über die zulässige Toleranz hinausgehen.

6.1. Eigene Textilien des Kunden

Bei der Verarbeitung eigener Textilien wird empfohlen, eine Reserve von 1–2 % zusätzlichen Stückzahlen bereitzustellen. Der Anbieter haftet nicht für versteckte Materialmängel. Wenn die Beschädigung die festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet, haftet der Anbieter nicht für den Verlust.

Wird die zulässige Toleranz überschritten, ersetzt der Anbieter den Preis der Stücke, die über die zulässige Grenze hinaus beschädigt wurden (maximal bis zur Höhe des üblichen Preises zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung).

 

7. Übergang der Schadensgefahr und Sorgfaltspflicht für die Ware

Unternehmer:
Die Gefahr des Schadens an der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den ersten Transportdienstleister auf den Kunden über.

Verbraucher:
Die Gefahr des Schadens geht erst im Zeitpunkt der tatsächlichen physischen Übernahme der Ware auf den Kunden über.

7.1. Sorgfaltspflicht für die Ware

Der Kunde ist verpflichtet, die Pflegehinweise einzuhalten:

  • auf links waschen,

  • maximale Waschtemperatur 30 °C,

  • keinen Wäschetrockner verwenden,

  • nicht direkt über den Druck bügeln.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßes Waschen, falsche Lagerung oder unsachgemäße Behandlung verursacht werden.

7.2. Übernahme der Ware

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übernahme der Ware die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen. Bei einer beschädigten Sendung muss gemeinsam mit dem Transportdienstleister ein Schadensprotokoll erstellt werden. Ohne Erstellung eines Protokolls bei der Übernahme kann eine Reklamation wegen Transportschäden abgelehnt werden.

 

8. Haftung für Mängel und Reklamationsordnung

8.1. Was nicht als Mangel gilt

Als Mangel des Produkts gelten insbesondere nicht:

  • geringfügige Farbabweichungen,

  • technologische Toleranzen (gemäß Artikel 2),

  • leichte Abdrücke von Produktionsrahmen oder Rückstände der Vorbehandlung beim Digitaldruck,

  • natürliche Materialveränderungen nach dem Waschen,

  • Mängel, die durch die Nichteinhaltung der Pflegehinweise verursacht wurden.

8.2. Frist für Reklamationen

Unternehmer:
Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware per E-Mail gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch aus diesen Mängeln.

Verbraucher:
Die Rechte werden innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. geltend gemacht.

8.3. Geltendmachung und Bearbeitung einer Reklamation

Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung des Mangels,

  • Rechnungsnummer,

  • Fotodokumentation.

Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware auf Aufforderung zurückzusenden (sauber und hygienisch einwandfrei). Ware, die per Nachnahme versendet wird, wird nicht angenommen.

Der Anbieter entscheidet über die Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen.

Bei einer berechtigten Reklamation entscheidet der Anbieter über die Art der Lösung:

  • Reparatur,

  • Austausch,

  • Herstellung neuer Stücke,

  • oder Preisnachlass.

8.4. Unberechtigte Reklamation und Kosten

Die Kosten für die Zusendung der Ware zur Prüfung trägt der Kunde. Wird die Reklamation eines Verbrauchers als berechtigt anerkannt, erstattet der Anbieter diese Kosten nachträglich. Eine Reklamation kann nicht geltend gemacht werden für:

  • Mängel, für die vorab ein Preisnachlass gewährt wurde,

  • Mängel, die durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden verursacht wurden.

8.5. Nicht abgeholte reklamierte Ware

Wenn der Kunde die bearbeitete Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung übernimmt, kann der Anbieter Lagerkosten berechnen. Nach Ablauf von 3 Monaten ist der Anbieter berechtigt, die Ware zu verkaufen oder zu entsorgen.

 

9. Alternative Streitbeilegung

Der Verbraucher hat das Recht, sich an den Anbieter mit einem Antrag auf Abhilfe zu wenden, wenn er mit der Art und Weise der Bearbeitung einer Reklamation nicht zufrieden ist oder der Ansicht ist, dass der Anbieter seine Rechte verletzt hat. Wenn der Anbieter den Antrag ablehnt oder innerhalb von 30 Tagen nicht darauf antwortet, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur alternativen Streitbeilegung einzureichen.

Die Stelle für die alternative Streitbeilegung ist:

Slowakische Handelsinspektion (SOI)
Inspektorat der SOI für den Bezirk Nitra
Staničná 9
P.O. BOX 49A
950 50 Nitra
Slowakische Republik

 

10. Geheimhaltung und Schutz vertraulicher Informationen

10.1. Vertrauliche Informationen

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Informationen geschäftlicher, technischer oder produktionstechnischer Art Stillschweigen zu bewahren, die sie während der Zusammenarbeit erhalten und die nicht allgemein öffentlich zugänglich sind (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“).

Dazu gehören insbesondere:

  • Angebote und Preislisten,

  • technologische Verfahren,

  • Produktionsprozesse,

  • grafische Unterlagen,

  • Informationen über Bestellungen.

10.2. Verwendung vertraulicher Informationen

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der Bestellung verwendet werden. Ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei dürfen diese Informationen weder an Dritte weitergegeben, veröffentlicht noch zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils genutzt werden.

10.3. Dauer der Geheimhaltungspflicht

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung sowie auch nach deren Beendigung. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung ist die geschädigte Partei berechtigt, Schadensersatz gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zu verlangen.

11. Marketingische Nutzung realisierter Aufträge

Mit dem Absenden der Bestellung erteilt der Kunde dem Anbieter seine Zustimmung zur Verwendung von Fotos der auftragsbezogen hergestellten Produkte (einschließlich solcher, die Marken oder andere personalisierte Elemente des Kunden enthalten) zu Marketingzwecken des Anbieters, insbesondere auf dessen Website, in Katalogen oder im Rahmen anderer Werbemaßnahmen.

Diese Bestimmung berührt nicht die Eigentumsrechte des Kunden an den vom Kunden bereitgestellten grafischen Unterlagen gemäß Punkt 2.4.

 

12. Datenschutz (DSGVO / GDPR)

Detaillierte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der betroffenen Personen sowie die Empfänger der Daten sind in einem separaten Dokument „Datenschutz“ enthalten, das auf der Website des Anbieters veröffentlicht ist.

 

13. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz kein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen bei Waren möglich ist, die nach Maß gefertigt oder nach den Anforderungen des Kunden angepasst wurden (Textilien mit Druck, Stickerei, Sublimation oder anderer Personalisierung).

Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen gilt ausschließlich für den Kunden als Verbraucher und nur für Waren, die nicht nach seinen besonderen Anforderungen angepasst wurden (z. B. unbedruckte Textilien).

Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher.

Der Kunde als Unternehmer hat kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen.

14. Streitbeilegung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, mögliche Streitigkeiten vorrangig durch gegenseitige Vereinbarung zu lösen. Falls keine Einigung erzielt wird, sind für die Entscheidung von Streitigkeiten die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte der Slowakischen Republik gemäß dem Sitz des Anbieters zuständig.

 

15. Sprachversionen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in slowakischer Sprache erstellt. Im Falle einer Übersetzung in eine andere Sprache ist bei Unklarheiten oder Auslegungsstreitigkeiten die slowakische Sprachfassung maßgeblich.

 

16. Gültigkeit und Wirksamkeit der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2026 in Kraft und werden ab diesem Datum wirksam. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen gelten nicht für Bestellungen und Verträge, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB bestätigt wurden.

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